Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) mit kooperierenden Pfegediensten und Apotheken
Worum handelt es sich?
Viele Schwerkranke wünschen sich, Zuhause bleiben zu können. Wenn die Versorgung durch ambulante Pflege- dienste bei einem hohen zeitlichen oder krankheitsbedingten Bedarf nicht ausreicht, kann zur Unterstützung zusätzlich ein sogenannter speziali- sierter ambulanter Palliativdienst hinzugezogen werden. Dabei geht es um bestmögliche Linderungsmaßnahmen mit Unterstützung von Angehörigen zur Verbesserung der Lebensqualität.
Wer kommt zu Ihnen?
Pflegefachkräfte und Ärzte, die Erfahrung mit allen Möglichkeiten der Behandlung von Schwerkranken und Sterbenden haben. Die vor Ort erhobenen Empfehlungen und Versor- gung werden mit den behandelnden Ärzten abgestimmt, in Notfällen wie bei starken Schmerzzuständen kommen auch lindernde Medikamente sofort zur Anwendung.
Wie erreichen Sie einen SAPV-Dienst?
Jederzeit über eine 24-Stunden Bereit- schaftsnummer, so dass Sie auch bei Zwischenfällen einen Ansprechpartner haben.
Welche Voraussetzungen müssen für eine SAPV-Versorgung erfüllt sein?
Der gesetzlich gesicherte Anspruch einer spezialisierten lindernden Behandlung tritt ein, wenn bei schwerer und fort- schreitender Erkrankung ein stärkerer Unterstützungsbedarf durch beein- trächtigende Beschwerden auftritt.
Ihr Hausarzt kann dann nach Absprache die notwendige SAPV-Verordnung aus- stellen, damit Sie von einem Mitglied des SAPV-Teams Zuhause besucht und betreut werden können.
Es hat sich sehr bewährt, sich rechtzeitig um eine umfassende (SAPV-)Unterstützung zu kümmern, um dem Wunsch von Schwerkranken nach einer häuslichen Versorgung erfüllen zu können.